Vollkonsolidierung

Vollkonsolidierung
Verfahren, das bei der Erstellung eines Konzernabschlusses zur Anwendung kommt. Das HGB schreibt als Konsolidierungsverfahren bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen grundsätzlich die V. vor. Anders dagegen  Quotenkonsolidierung und  Equity-Methode. Bei der V. werden die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten aus der  Handelsbilanz II der einbezogenen Unternehmen sowie die Aufwendungen und Erträge aus den Einzelabschlüssen unabhängig von der Beteiligungsquote des Konzernunternehmens in voller Höhe in den Konzernabschluss aufgenommen. Für nicht dem Mutterunternehmen oder einem einbezogenen Tochterunternehmen gehörende Anteile ist in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (Fremdanteile, Minderheitenanteile) zu bilden und unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz auszuweisen (§ 307 I HGB). Entsprechend ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisanteil nach dem Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ unter entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen. V. erfordert  Zwischenergebniseliminierung,  Kapitalkonsolidierung,  Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
- Vgl. auch  Konzernabschluss.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Vollkonsolidierung — Die Artikel Assoziiertes Unternehmen und Konzernabschluss überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne… …   Deutsch Wikipedia

  • Fremdanteile — ⇡ Vollkonsolidierung …   Lexikon der Economics

  • Minderheitenanteile — ⇡ Vollkonsolidierung …   Lexikon der Economics

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